Prüfung nach DGUV-Regel 109-002

Die DGUV-Regel 109-002 (bisher BGR 121) ”Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen” schreibt im Absatz 11.2.2 eine Wirksamkeitsprüfung vor. Diese Prüfung soll in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, sowie nach prüfpflichtigen Änderungen der Anlage, stattfinden. Durchgeführt werden darf die Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person (früher sachkundige Person).

Aufgaben und Ziele der Prüfung:

  • Beurteilung des Istzustandes
  • Beurteilung der Funktionssicherheit
  • Beurteilung des Wartungsplans / der Wartung
  • Visuelle/Akustische Prüfung der Anlage
  • Feststellung von mechanischen Mängeln
  • Funktionsprüfung mittels Luftmengenmessung (nach Möglichkeit)
  • Wirksamkeitsprüfung mittels Partikelmessung
  • Bewertung des Gesamteindrucks
  • Vorschläge zur Optimierung des Betriebsverhaltens
  • Eintrag im vorhandenen Prüfbuch vor Ort
  • Anbringen der Prüfplakette
  • Erstellung Tagesprotokoll
  • Erstellung des Prüfprotokolls, digitaler Versand im Nachgang

Ein Bestandteil der Prüfung ist die Partikelmessung in der Abluft. Durch diese Wirksamkeitsprüfung wird die Wirksamkeit und somit die Funktion der Filteranlage überprüft und dokumentiert.

Nach bestandener Prüfung wird ein gut sichtbarer Prüfaufkleber an der Anlage angebracht. Die Prüfplakette zeigt den Tag der Prüfung und den Zeitraum des nächsten Prüfungstermins an.





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